Immobilienwertermittlung

Verkehrswert einer Immobilie oder eines Hauses vom Profi

Sachverständige in der Immobilien-Wertermittlung erhalten meist den Auftrag, unter Angabe des Bewertungsanlasses, den Wert einer Immobilie zu schätzen. Die Dienstleistung der Immobilien-Wertermittlung wird in Deutschland hierbei von diversen Anbietern erbracht. Dies sind unter anderem freiberufliche Sachverständige im Bereich Immobilien-Wertermittlung, Bankangestellte, Makler, Beratungsunternehmen und auch die Onlinebewertung über Internetplattformen. Bei diesem Angebot stellt sich die Frage, wie soll das Vertrauen in den jeweiligen Anbieter überprüft werden?

Fachgerechte Immobilienwertermittlung

Der Begriff des Sachverständigen ist, anders als beispielsweise der des Rechtsanwaltes, nicht geschützt. Ein jeder, der sich berufen fühlt, darf sich Sachverständiger oder Gutachter nennen. Eine Anforderung an die Ausbildung existiert dabei nicht, sodass das Ergebnis der Immobilien-Wertermittlung von dem jeweiligen Kenntnisstand des Gutachters abhängig ist.

Nach der Definition ist der Sachverständige eine natürliche Person, die über besondere Erfahrungen und überdurchschnittliches Fachwissen auf einem abgegrenzten Spezialgebiet verfügt und die ihre gutachterlichen Leistungen persönlich, unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und weisungsfrei erbringt. Diese Definition ist vor allem für öffentlich bestellte und vereidigte sowie zertifizierte Sachverständige bekannt. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingehalten werden, haben die Bestellungskörperschaften (u. a. IHK) so genannte Mindestanforderungen an Gutachten erarbeitet, die von den entsprechenden Kreisen als verbindlich angesehen werden. Als erster Grundsatz ist dort folgendes festgehalten: "Sachverständigengutachten müssen nachvollziehbar, begründet und vollständig sein‟. Zudem schreiben die Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung hinsichtlich der Form der Gutachtenerstattung folgendes vor:

·      das Gutachten muss systematisch aufgebaut und übersichtlich gegliedert sein, in den Gedankengängen für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein; (Nachprüfbarkeit bedeutet, dass die das Gutachten tragenden Feststellungen und Schlussfolgerungen so dargestellt sind, dass sie von einem Fachmann ohne Schwierigkeiten als richtig oder falsch erkannt werden können)
·      auf das Wesentliche beschränkt bleiben
·      unter Berücksichtigung des jeweiligen Adressaten verständlich formuliert sein; unvermeidbare Fachausdrücke sind zu erläutern

 

Auch in der Fachliteratur bestehen allgemein anerkannte Grundsätze, die Inhalt und Aufbau sowie die Bezeichnung von Gutachten festlegen.

Wir unterstützen Sie bei Erbauseinandersetzungen, Vermögensauseinandersetzungen, güterrechtliche Auseinandersetzung, Scheidungen, die Überführung ins Privatvermögen im Rahmen einer steuerlichen Betriebsaufgabe und die steuerliche Teilwertermittlung.

 

Der Verkehrswert einer Immobilie

Unter dem Verkehrswert Immobilie versteht man den Preis, den man bei einem Verkauf erzielen könnte. Voraussetzung ist aber, dass die Preisbildung auf dem sogenannten offenen Markt stattfindet, zu dem alle Interessenten einen Marktzugang haben und sich über das Objekt vollständig informieren können. Sie sollten ganz frei in ihrer Entscheidungsfindung sein.

Wertgutachten eines Hauses

Eine Grundlage für einen guten Verkaufspreis ist nicht nur der Zustand der Immobilie, sondern auch Angebot und Nachfrage im regionalen Bereich sind ausschlaggebend. Bei der Ermittlung eines Wertgutachtens für ein Haus, das selbst genutzt wird, werden zum Beispiel folgende Faktoren in die Berechnung einbezogen:

·      der Bodenwert
·      das Baujahr
·      die Wohn- und Nutzfläche
·      der Gebäudezustand, wie renovierungsbedürftig, gepflegt oder sogar neuwertig
·      und die Gebäudeausstattung, wie Stockwerke, Balkon, Carport oder Garage, unterkellert und eventuelle Ausbaumöglichkeiten Diese zusammengetragenen Faktoren bilden die Grundlage für das Wertgutachten Haus.

 

Die Immobilienwertermittlung

Um den Wert einer Immobilien zu ermitteln, werden zum Beispiel folgende

Unterlagen benötigt:

·      Grundrisse, Baupläne
·      Grundbuchauszüge
·      Flurkarten
·      Energieausweis
·      Baubeschreibung
·      Wohnflächenberechnung

Es gibt viele Gründe, den Wert einer Immobilien zu ermitteln. Da es sich immer um hohe Summen handelt, erfordert es eine gründliche und objektive Analyse. Dafür steht Ihnen unser Unternehmen zur Verfügung. Als Sachverständiger für Immobilienbewertungen sind wir in der Lage, diese anspruchsvollen Aufgaben zu realisieren. Einzelne Immobilienwerden ebenso bewertet, wie komplexe Immobilienportfolios. Aber nicht nur die klassische Immobilienwertermittlung ist unser Metier, sondern auch die Erstellung unabhängiger Bestands- und Wertanalysen für bilanzielle oder unternehmensspezifische Zwecke. Unser Anspruch an die objektive Immobilienbewertung begründet sich in Transparenz, Nachvollziehbarkeit und der Darlegung einer sorgfältigen Dokumentation.