Wirtschaftlichkeitsberechnung von Immobilien

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für Immobilien ist ein entscheidender Schritt bei der Bewertung der Rentabilität einer Investition in Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Sie bietet Investoren eine fundierte Grundlage, um die potenziellen Erträge und Kosten einer Immobilie gegenüberzustellen und langfristige Entscheidungen zu treffen. Durch die Analyse von Faktoren wie Grundstückspreis, Instandhaltungskosten, Finanzierung, Mieteinnahmen und Fördermittel lässt sich die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie klar bewerten. Ziel in der Wohnungsbauförderung ist es, die realistischen Aufwendungen einer Immobilie zu ermitteln und mögliche Risiken oder Chancen zu identifizieren, um eine sichere Kostendeckung zu gewährleisten. Unsere Expertise unterstützt Sie dabei!

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Wohnungsbauförderung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ihren Ursprung in der Wohnungsbauförderung. Das bis 31.12.2001 geltende Wohnungsbauförderungsrecht machte die Bewilligung von Fördermitteln von der Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung abhängig. Diese musste nach den Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung (§§ 2 bis 39a II. BV) zum Zweck der Ermittlung der Kostenmiete erstellt werden.

Die Rechtsgrundlagen dieses „Sozialen Wohnungsbaus“ wurden durch das ab 01.01.2002 geltende „Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts“ vom 13.09.2001 (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) grundlegend geändert. Diese Reform hat eine Reihe von Vorschriften, u. a. das bis dahin geltende Zweite Wohnungsbaugesetz, weitgehend ersetzt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist allerdings nach wie vor Grundlage für alle Wohnbauvorhaben, für die bis zum 31.12.2001 öffentliche Mittel bewilligt wurden und die bis dato nicht fertiggestellt wurden. Für diese Wohnungen sind Teilwirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen, wenn sich die Kostenansätze ändern.

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Im Gegensatz zu den verschiedenen Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Investitionen, bei denen die Gewinnermittlung im Vordergrund steht, wird hier streng nach dem Kostendeckungsprinzip verfahren. Ermittelt werden sollte demnach die Miete, die ausreicht, um die laufenden Aufwendungen zu decken. Die Kalkulation erfolgt also nicht von der Ertrags-, sondern von der Aufwandsseite.

Aufbau einer Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist grundsätzlich für eine Wirtschaftseinheit aufzustellen, die mehrere Wohngebäude, Nebenanlagen, usw. umfassen kann. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung folgt streng formalen Kriterien und enthält stets Folgendes:

  • Grundstücks- und Gebäudebeschreibung
  • Berechnung der Gesamtkosten der Wirtschaftseinheit
  • Finanzierungsplan
  • Laufende Aufwendungen und Erträge

Gesamtkosten und Finanzierungsplan

Die Gesamtkosten gliedern sich nach dem Schema der II. BV in die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten. Bei den Kosten des Baugrundstücks ist der Grundstückswert maßgeblich. Der Kaufpreis ist nur dann anzusetzen, wenn er unter dem Verkehrswert liegt. Hinzu kommen die Erwerbskosten, die Erschließungskosten und die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bodenordnungsmaßnahme (freiwillige Umlegung) entstehen. Baukosten sind die Kosten der Gebäude, der Außenanlagen, die Baunebenkosten, die Kosten besonderer Betriebseinrichtungen, der Geräte und sonstiger Wirtschaftsausstattung.

Aus dem Finanzierungsplan müssen sich die Fremdmittel mit Auszahlungs-, Zins- und Tilgungsbedingungen, verlorene Baukostenzuschüsse sowie die Eigenleistungen ergeben. Eigenleistungen sind insbesondere eigene Geldmittel, eigene Sach- und Arbeitsleistungen sowie gegebenenfalls auch der Wert des eigenen, zur Verfügung gestellten Grundstücks.

Bei Fragen zum Finanzierungsplan helfen wir Ihnen gerne. Schreiben Sie uns an!

Laufende Aufwendungen

Die laufenden Aufwendungen gliedern sich in die Kapital- und Bewirtschaftungskosten.

Zu den Kapitalkosten zählen Fremdkapitalkosten, bestehend aus

  • Zinsen
  • Kosten aus Bürgschaften
  • sonstige wiederkehrende Leistungen aus Fremdmitteln
  • gegebenenfalls auch Erbbauzinsen,

und Eigenkapitalkosten. Hier gilt vier Prozent Zinsen für Eigenmittel, soweit sie 15 Prozent der Gesamtkosten erreichen, und 6,5 Prozent Zinsen für Eigenmittel, die darüber liegen. Darüber hinaus können Tilgungsbeträge als „Zinsersatz“ bei erhöhten (über ein Prozent hinaus gehenden) Tilgungen in die Kapitalkosten mit einbezogen werden.

Die Bewirtschaftungskosten gliedern sich in:

Kostenart Berechnungsgrundlage
Abschreibung 1 Prozent der Baukosten; erhöhte Sätze für spezielle Einrichtungen und Anlagen
Verwaltungskosten 230 Euro pro Wohneinheit im Jahr
Instandhaltungskosten Unterschiedliche Pauschalsätze pro Quadratmeter im Jahr, je nach Alter und Ausstattung der Immobilie
Mietausfallwagnis 2 Prozent der laufenden Aufwendungen
Betriebskosten Variieren je nach Art und Nutzung der Immobilie
Betriebskostenausfallwagnis Risiko von Betriebskostenausfällen, abhängig von der Mietausfallrate und den laufenden Aufwendungen

Kostenmiete und Baubewilligung

Die Summe der laufenden Aufwendungen bildet die Kostenmiete. Aus ihr ergibt sich die Durchschnittsmiete pro Quadratmeter. Aus der Durchschnittsmiete werden die Einzelmieten für jede Wohnung berechnet, wobei unterschiedliche Lagewerte innerhalb des Gebäudes durch sich ausgleichende Zu- und Abschläge berücksichtigt werden können.

Lagen die laufenden Aufwendungen nach dem bis 2001 geltenden Wohnungsbauförderungsrecht über der Bewilligungsmiete, konnte der Bauherr das Bauvorhaben nur durchführen, wenn er die zulässigen Kostenansätze reduzierte. Alternativ konnte er selbst Aufwendungsverzichte leisten, die das Bauvorhaben mitsubventionierten. Solche Aufwendungsverzichte betrafen hauptsächlich den Bereich der Eigenkapitalzinsen. Eine Reduzierung der Kostenansätze – etwa im Bereich der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten – wäre problematisch.

Das Wohnraumförderungsgesetz seit 2002

Für bestehende öffentlich geförderte Wohnanlagen gilt bis heute: Werden an bestehenden Gebäuden Baumaßnahmen – etwa zur Modernisierung der Wohnanlage – durchgeführt, sind die sich daraus ergebenden zusätzlichen laufenden Aufwendungen in einer Teilwirtschaftlichkeitsberechnung zu ermitteln. Die zusätzlichen Aufwendungen können noch immer auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden. Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten wie auch das Mietausfallwagnis der II. BV können u. U. Anhaltspunkte für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten im Rahmen des Ertragswertverfahrens liefern.

GUT ZU WISSEN: Das Gliederungsschema der Bewirtschaftungskosten entspricht nach wie vor der Zweiten Berechnungsverordnung. In dem seit 2002 geltenden Förderungsrecht spielt die Kostenmiete jedoch keine Rolle mehr. Im Vordergrund stehen mit der Förderungsstelle vereinbarte Mieten, die im Hinblick auf die vergebenen Fördermittel unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete angesiedelt sind.

Risiken und Potenziale Ihrer Immobilientransaktion im Überblick

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Fazit: Wirtschaftlichkeitsberechnung als Basis für Ihre erfolgreiche Investition

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Immobilien stellt eine unverzichtbare Grundlage für eine erfolgreiche Investition dar. Durch die sorgfältige Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben können potenzielle Renditen realistisch eingeschätzt und fundierte Entscheidungen getroffen werden. Dabei werden alle relevanten Faktoren wie Gesamtkosten, Finanzierungsplan, laufende Kosten und Erträge berücksichtigt. Investoren erhalten auf diese Weise Klarheit über die langfristige Rentabilität ihrer Immobilie und können Risiken und Potenziale besser einschätzen. Mit einer fundierten Wirtschaftlichkeitsberechnung legen Sie den Grundstein für eine sichere und lohnenswerte Investition in den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

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