Gutachterliche Stellungnahme
Für uns als Gutachter sind in der Regel die beiden klassischen Leistungen der Sachverständigentätigkeit Ausgangspunkt eines jeden Auftrags: das Gutachten einerseits und die Beratung andererseits. Diese beiden Leistungen unterliegen nicht nur unterschiedlichen Rechtsregeln, beispielsweise hinsichtlich der Gewährleistung und der Haftung, sie unterscheiden sich auch maßgeblich darin, welche Erwartungen unser Mandat an uns heranträgt.
- Was umfasst ein Gutachten?
- Kurzgutachten – zeit- und kostensparend?
- Fazit: Ihr Gutachter für alle Leistungen der Sachverständigentätigkeit
Was umfasst ein Gutachten?
In der Praxis verwischt diese klassische Trennung zwischen Gutachten und Beratung jedoch sehr häufig. Mandanten wünschen von Ihrem Gutachter nicht selten, beide Leistungen gleichzeitig zu erbringen. Daraus ergibt sich bei Margraf und Partner Immobilienbewertung die Wertindikation/Consulting, die eine grobe Einschätzung darstellt, jedoch nicht mit dem Marktwertgutachten vergleichbar ist.
Was ist ein Sachverständigengutachten?
Auch diese Frage taucht in unserer täglichen Arbeit immer wieder auf. Im Grunde meint das Sachverständigengutachten nichts anderes als ein Gutachten, das von einem Sachverständigen erstellt wurde und somit das Gleiche wie ein Verkehrswertgutachten oder Wertgutachten. Es handelt sich also um ein Vollgutachten, das mit umfangreichen Untersuchungen verbunden ist und Ihnen als Mandant den vollumfänglichen, aktuellen Sachstand darlegt. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Kurzgutachten – zeit- und kostensparend?
Eine gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten, hat jedoch in den meisten Fällen einen geringeren Seitenumfang. Sie ist hinsichtlich des Aufbaus weniger stark formalisiert. Man bezeichnet sie im Volksmund auch als sogenanntes Kurzgutachten, was gerne von Mandanten angefragt wird, um Kosten zu sparen. Kurzgutachten können in der Regel den Verkehrswert nicht abbilden und stehen schon rein begrifflich im Widerspruch zu dem Begriff des Gutachtens, wenn hierunter ein irgendwie ausgestaltetes Quasi-Gutachten verstanden wird, bei dem aber auf wesentliche Elemente eines Gutachtens verzichtet wird.
„Jeder Sachverständige sei gehalten, sich in seinem Verhalten klar von sogenannten Kurzgutachten zu distanzieren”, so Schreiber. Diese würden von Kunden nachgefragt, um vermeintlich Kosten zu sparen. Gleichwohl erwartet der Kunde verlässlich Wertermittlungsergebnisse. Dies sei jedoch nicht zu leisten. Auch Kurz-„Gutachten“ müssten sich in ihrer Qualität an der Mustersachverständigenordnung messen lassen. „Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Die Kostenersparnis ist somit ein Trugschluss”, sagt Schreiber.
Wertindikation/Consulting bei Margraf und Partner
Auf Basis der vorliegenden sowie zugänglichen Unterlagen (u. a. Luftbild von Google Maps), der Marktgegebenheiten zum Wertermittlungsstichtag erstellen wir auftragsgemäß eine überschlägige Wertindikation. Der indikative Wertüberschlag (Consulting) ersetzt keine Wertermittlung. Es handelt sich lediglich um eine Grobeinschätzung ohne Objektbesichtigung. Die im Rahmen der späteren regulären Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch die Besichtigung und Vorlage ergänzender Unterlagen, können zu Abweichungen führen. Die Kosten sind abhängig von den Tatsachenfeststellungen zum Wertermittlungs-/Qualitätsstichtag, dem Informationsgehalt der Dokumente und ggf. dem Planungsstand sowie dem Zeitpunkt innerhalb des Planungsprozesses.
Fazit: Ihr Gutachter für alle Leistungen der Sachverständigentätigkeit
Je nach Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangs- und Interessenlage kann sich eine gutachterliche Stellungnahme in Form einer Wertindikation/Consulting anbieten. Häufige Anlässe hierfür sind beispielsweise die Wertfindung bei privatem Immobilienerwerb und -verkauf oder der außergerichtliche Wertausgleich im privaten Bereich. Ebenso wie beim Vollgutachten liefert Ihnen die gutachterliche Stellungnahme eine neutrale, fundierte Entscheidungsgrundlage und unterstützt Sie mit belastbaren Argumenten. Ob in Ihrem Fall eine Wertindikation oder ein umfangreiches Gutachten besser geeignet ist, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns.
Profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Langjährige Erfahrung
- Engagierte, kompetente Mitarbeiter
- Stets umfassende, aktuelle Marktkenntnis
- Passende Instrumentarien für Ihre Ansprüche
- Ganzheitliche Beratung
- Neutrale, vollumfängliche Gutachten
- Wertindikation/Consulting als fundierte Entscheidungsgrundlage
Stellungnahme oder Gutachten - wir beraten Sie gerne!