Margraf & Partner - Immobiliengutachter & Immobiliensachverständiger - Immobilienbewertung im Raum Frankfurt am Main, Aschaffenburg, Darmstadt, Hanau, Offenbach und Rüsselsheim

Analyse, Prognose & Wertermittlung Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter für Immobilienbewertung

Der Schwerpunkt als Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung ist die Wertermittlung für die Kreditwirtschaft, für Gerichte sowie für Privat- und Firmenkunden. Im Mittelpunkt des umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangebotes stehen die Immobilienbewertung, Begutachtung, Prüfung und Analyse von Immobilien und Kapitalanlageprodukten. Unser geografisches Tätigkeitsfeld als Immobiliengutachter ist insbesondere der Immobilienmarkt in Südhessen mit den Städten Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Hanau, Aschaffenburg, Darmstadt, Wiesbaden, Rüsselsheim und Mainz. Sowie die Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen.

Die Welt der Immobilienökonomie ist unser Zuhause. Als Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger im Raum Frankfurt, Aschaffenburg, Darmstadt, Hanau, Offenbach und Rüsselsheim verfügen wir über eine jahrelange Praxiserfahrung in allen Segmenten der Immobilienbewertung und Immobilienanalyse. Seit 1996 wurden mehrere Tausend Immobilien aller Nutzungsarten von uns bewertet. Bei unseren Immobilienbewertungen arbeiten wir unabhängig von Finanzierungs-, Transaktions- und Vermittlungsinteressen.

Sachverständiger für Immobilienbewertung

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Im Gegensatz zu anderen Vermögensgütern verhindert die relativ lange Lebensdauer, die geringe Transaktionshäufigkeit und die Heterogenität von Immobilien eine echte Bewertung durch den Markt. Die realitätsnahe Simulation dieses Marktes obliegt daher den Sachverständigen. Auf Basis eines umfassenden und tief gehenden Wissens zu allgemeinen Marktentwicklungen und lokalen Marktbedingungen bieten wir Ihnen Hilfestellung in Fragen der Immobilienbewertung an.

Wir sind für Sie tätig im Großraum:

  • Frankfurt
  • Wiesbaden
  • Darmstadt
  • Offenbach
  • Aschaffenburg
  • Hanau
  • Heidelberg
  • Mannheim

 

Immobiliengutachter
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Immobiliengutachter bzw. Sachverständige, die nach § 36 GewO öffentlich bestellt und vereidigt werden wollen, müssen u.a. nachweisen, dass sie über besondere Sachkunde als Immobiliengutachter verfügen. Der in § 36 GewO verlangte Nachweis der besonderen Sachkunde als Voraussetzung einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird von den zuständige Bestellungskörperschaften intensiv und nachhaltig überprüft. Fachspezifische Bestellungsvoraussetzungen und Überprüfungen durch spezialisierte Fachgremien tragen dazu bei, dass die besondere Sachkunde von öffentlich bestellte und vereidigten Sachverständigen optimal festgestellt werden kann. Die eigentlichen, den § 36 GewO ergänzenden Rechtsgrundlagen finden sich in den Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften, die als Satzungsrecht zu qualifizieren sind sowie in den die Sachverständigenordnung konkretisierenden Auslegungs- und Anwendungsrichtlinien. Diese sind für den öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger im Raum Frankfurt, Aschaffenburg, Darmstadt, Hanau, Offenbach und Rüsselsheim verbindlich.

Nach § 146 Abs. 7 BewG ist für Zwecke der Erbschaftsteuer ein niedrigerer Wert festzustellen, wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert nachweist. Wird der Nachweis durch Sachverständigengutachten erbracht, kann der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung regelmäßig (den Nachweis) nur durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen führen.

Gerichtlich anerkannte Sachverständige

Gerichtliche Sachverständige sind solche, die im Einzelfall als „Helfer des Richters“ zur Entscheidung eines gerichtlichen Verfahrens herangezogen werden; zum gerichtlichen Sachverständigen wird man durch gerichtlichen Auftrag. Der Sachverständige zählt dann zu den Beweismitteln des gerichtlichen Verfahrens. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 287 ZPO) kann sich ein Gericht dem Gutachten ganz oder teilweise anschließen; es kann das Gutachten aber auch gänzlich verwerfen.

Die immer wieder anzutreffende Bezeichnung als „gerichtlich zugelassener Sachverständiger” ist irreführend und verstößt gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

 

Gutachten für Immobilien

Bei einem Gutachten für Immobilien handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme oder Gutachten für Immobilien, die entsprechend dem Auftrag (Antragstellung)

  • Tatsachenfeststellungen,
  • Erfahrungssätze sowie
  • aus Tatsachenfeststellungen gezogene Schlussfolgerungen einschließlich Werturteilen

in

  • objektiver,
  • begründeter,
  • systematisch gegliederter
  • und nachvollziehbarer Weise vermitteln soll.

Auch Gutachten für Immobilien haben grundsätzlich keine bindende Wirkung, und auch die Gutachten für Immobilien eines öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen keine gesetzlich verankerte Vermutung ihrer Richtigkeit. Im Streitfalle unterliegen die Gutachten wie alle anderen Beweismittel der richterlichen Beweiswürdigung.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachterabreden werden aus dem Bestreben streitender Parteien geschlossen, kostspielige und langwierige prozessuale Auseinandersetzungen über den streitigen Gegenstand zu vermeiden und sich dem fachlichen Urteil des Sachverständigen zu unterwerfen. Typischer Anwendungsfall zur Klärung eines streitigen und sachverständig zu beurteilenden Sachverhalts ist der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, bei denen sich beide Parteien in einer Schiedsgutachterabrede darauf verständigt haben, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne ein neuer Miet- und Pachtzins gelten soll. Des Weiteren werden Schiedsgutachterabreden zur Klärung unterschiedlicher Auffassungen über die Höhe des Verkehrswerts, über das Vorliegen von Baumängeln sowie generell zur Feststellung von Tatsachen, soweit sie für deren rechtliche Einordnung notwendig sind, geschlossen.

Im Unterschied zum Schiedsrichtervertrag ist die Schiedsgutachterabrede formfrei. Dies bedeutet insbesondere, dass

  • die Unparteilichkeit des Schiedsgutachters gewährt sein muss,
  • der Vertragspartner einen Anspruch auf rechtliches Gehör hat,
  • der Vertragspartner nicht darin eingeschränkt wird, bei offenbarer Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens dieses gemäß § 319 BGB anfechten zu können, und
  • etwaige aus einem unrichtigen Schiedsgutachten entstehende Nachteile nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.

 

Oliver M. Margraf ist beisitzender Schiedsrichter im Schiedsgericht des BVS Hessen e. V.

Die Aufgaben eines Schiedsgerichts bestehen darin Streitfragen nach Maßgaben der §§ 1025 ff. ZPO zu entscheiden. Der Gegenstand eines Verfahrens richtet sich nach den Anträgen. Die Urteile des Schiedsgerichtes sind mit denen eines ordentlichen Gerichtes gleichgestellt.

Urkunde Schiedsrichter Oliver Margraf

 

Gutachter für Immobilien

Die Dienstleitung von auf dem deutschen Immobilienmarkt tätigen Gutachter für Immobilien spielen, eine entscheidende Rolle - sowohl für institutionelle Großinvestoren als auch für private Immobilienkäufer. Für eine erfolgreiche Investition gilt es, mit qualifizierter Beratung eine optimale Investitionsentscheidung vorzubereiten. Denn kein Rechtsanwalt kann etwas über den richtigen Verkaufspreis einer Immobilie sagen, kein Steuerberater kann sich zu Fragen des Reparaturstaus an einer Gebrauchtimmobilie äußern. Darüber hinaus wird sich kein Notar mit der Immobilie selbst befassen, und die unabhängige Finanzierungsberatung der Verbraucherschutzvereinigung wird nicht beurteilen, ob die Immobilie tatsächlich die passende für den jeweiligen Käufer ist. Diese bedeutenden Aufgaben kommen sowohl Immobiliendienstleistern als auch Sachverständige für Immobilienbewertung zu.

Als Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger im Raum Frankfurt, Aschaffenburg, Darmstadt, Hanau, Offenbach und Rüsselsheim steht Margraf & Partner Immobilienbewertung Frankfurt am Main für Vertrauen durch Kompetenz und Leistung.